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Internationale Apotheken
Es kommt häufig
vor, dass Medikamente gegen Krankheiten, die leider auch heute noch als
Reisekrankheiten eingestuft werden, nicht in Deutschland zugelassen sind, dafür
aber in vielen Nachbarstaaten. Wer natürlich dicht an der Grenze z.B. nach
Frankreich wohnt, kann diese Medikamente dort zumeist in der Apotheke kaufen.
Zu diesen Medikamenten zählt z.Zt. zum Beispiel Leisguard, Milteforan, Glucantime.
Nach dem Arzneimittelgesetz darf keine Apotheke solche Arzneimittel aus dem
Ausland vorrätig haben, die in Deutschland nicht zugelassen sind.
Grundsätzlich können aber alle Apotheken Tierarzneien aus dem Ausland besorgen –
allerdings nur auf eine einzelne tierärztliche Anordnung (Rezept). Die Besorgung dieser
Medikamente durch eine normale Apotheke kann jedoch viel Zeit in Anspruch
nehmen.
Eine andere Möglichkeit ist, die Medikamente über Internationale Apotheken
in Deutschland zu bestellen. An eine "Internationale Apotheke" werden drei
Anforderungen gestellt, die in der Apothekenbetriebsordnung und in
Kammerrichtlinien festgelegt und in Fachkreisen akzeptiert wurden:
überdurchschnittlich viele Sprachen, ausländische Arzneibücher und eine
eigene Importfirma, zur schnellen Lieferung der Arzneien.
Die Preise für nur im Ausland zugelassener Medikamente sind jedoch in
Deutschland nicht fest vereinbart, so dass erhebliche Preisunterschiede zwischen
den Apotheken festzustellen sind. Z.T. wird der 2 - 3 fache Preis verlangt, der
im Ausland üblich wäre. Also bitte vorher nach dem Preis und Lieferzeit fragen.
Zumeist kann man dort per Mail bestellen und es wird geschickt, z.T. muss man
vorbestellen und dann in der Apotheke abholen. Natürlich kann auch der Tierarzt
direkt bestellen.
Internationale Apotheken:
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Die namentliche Nennung von Arzneimitteln sowie Angaben zu Dosierungen, Therapien und Behandlungen auf dieser Webseite sind keinesfalls als Empfehlung im konkreten Fall anzusehen, noch sind diese Informationen als abschließend zu betrachten. Sie ersetzen weder tierärztliche, ärztliche noch sonstige Fachberatung. Insbesondere hinsichtlich Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und sonstigen Informationen ist der behandelnde Tierarzt oder Apotheker beizuziehen. nach oben
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