![]() |
Dänemark galt lange als besonders hundefreundlich.
Hatten doch viele urlaubsfreudige Hundebesitzer
immer gern ihren Urlaub in der schönen Natur und in den
vielen Sommerhäuschen an den dänischen Küsten und
Stränden verbracht. Doch seit 2010 hat sich das völlig
geändert und immer mehr Hundehalter haben aus Angst
oder Solidarität mit den Opfern dem Land den Rücken gekehrt.
Lieber nicht nach Dänemark... ?
Wer mit seinem
Hund in Dänemark Urlaub machen möchte oder auch nur einen
Kurztrip dahin plant, sollte sich des Risikos bewusst sein, das
er damit für das Leben seines Hundes eingeht. Der dänische Staat
hat diverse Gesetze erlassen, die ihn dazu ermächtigen, unter Mithilfe von
Polizei und Tierärzten, gesunde Hunde von Privatpersonen zu
beschlagnahmen und zu töten. Diesen Gesetzen sind nach
Schätzungen der Tierschützer seit Inkrafttreten 2010 bereits ca.
1.800 Hunde zum Opfer gefallen.
1. Risiko: Rasse-Gesetz
Seit 1.7.2010
gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, welches die Zucht,
Einfuhr, Handel und Haltung von bestimmten Rassen, deren
Kreuzungen und Mischlingen, in denen eine dieser Rassen
vorkommt, untersagt, wenn sie nicht vor dem 17.3.2010
angeschafft wurden. Hunde, die unter dieses Gesetz fallen und
nicht durch eine Übergangsregelung verschont sind, werden
durch die dänische Polizei beschlagnahmt, in eine
Tötungsstation verbracht und eingeschläfert. Dies Gesetzt
betrifft also auch Hunde, die nur zu Urlaubszwecken nach
Dänemark verbracht werden und wird strikt angewendet.
betroffene Rassen:
Amerikanische Bulldogge
Amerikanischer Staffordshire
Terrier
Boerboel
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Kangal
Pitbull Terrier
Sarplaninac Tornjak Tosa Inu Kaukasischer Ovtcharka Südrussischer Ovtcharka Zentralasiatischer Ovtcharka Übergangsregelung Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Hunde, die bereits vor dem 17. März 2010 im Besitz ihres Halters waren (Nachweispflicht durch den Halter). Hiervon ausgenommen sind die Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu, da sie bereits früher schon verboten waren. ![]() 2. Risiko: Gesetz gegen auffällig gewordene Hunde anderer Rassen Sobald ein Hund - egal welcher Rasse und egal aus welchem Land - andere Hunde oder Menschen bedroht, verfolgt, verletzt oder andere erhebliche Schäden verursacht, so besteht eine "begründete Vermutung", dass der Hund für die Umgebung gefährlich sein könnte. In diesen Fällen kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Wurde die Entscheidung getroffen, den Hund nach § 6, Abs. 2, Nr. 4 einschläfern zu lassen, kann der Hundebesitzer von der Polizei dazu verpflichtet werden oder selbst darum bitten, an einer sachkundigen Nachprüfung der Gefährlichkeit des betreffenden Hundes mitzuwirken. Leider sind schon Fälle vorgekommen, in denen vorher friedfertige Tiere nach Aufenthalt in den Tötungsstationen bei diesen Nachprüfungen allerdings durchfielen. Ein solcher Sachkundenachweis ist jedoch nicht möglich, wenn die Entscheidung der Einschläferung nach § 6, Abs. 5 getroffen wurde, nämlich wenn der Hund einen Menschen oder einen anderen Hund schwer verletzt bzw. gebissen hat. Jede Wunde, die auch nur mit einem Stich genäht werden muss, gilt als schwere Verletzung. Bei derartigen Verletzungen muss die Polizei laut Gesetz die Einschläferung des Hundes anordnen. Jetzt werden viele sagen, na mein Hund beißt ja nicht. Aber jeder Hund kann plötzlich mal schnappen, wenn er sich z.B. erschreckt. So geschehen z.B. bei einer Lhasa Apso Hündin, die darauf hin eingeschläfert wurde. 3. Risko: Feld- und Weggesetzes von 1872 Dieses räumt dänischen Grundstückseigentümern und somit Privatpersonen das Recht ein, "streunende" Hunde auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung, wobei sich inzwischen Jäger und Landwirte dieses Problems durch pauschale turnusmäßige Anzeigen entledigen. Da in Dänemark zumeist die Grundstücksgrenzen nicht durch Zäune erkennbar sind, riskiert ein freilaufender Hund damit evtl. unwissend sein Leben. 4. Risiko: Aufbewahrungsfrist für Streuner ![]() Viele Urlaubsanbieter für Reisen mit Hund haben inzwischen Dänemark als Reiseziel aus ihren Katalogen gestrichen. Auch Tasso und bmt warnen Hundehalter ausdrücklich vor einem Urlaub mit ihrem Vierbeiner in Dänemark. Informative Homepage mit aktuellen Informationen, Petitionen und Fallbeispielen findest Du hier: Hunde in Dänemark ![]()
|
.
![]()
|