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Hundesteuer in Deutschland
Die Hundesteuer wird von
den Gemeinden für das Halten eines Hundes zu privaten Zwecken erhoben. Die
Gemeinden legen daher in ihren Satzungen die Regelungen zur Höhe und
Befreiungsmöglichkeiten selbst fest. Daher variiert der Satz auch von Gemeinde zu
Gemeinde.
So
variiert auch die Höhe vom 1. Hund des Haushaltes zu jedem weiteren, für
Listenhunde werden meist erhöhte Sätze verlangt. Allerdings gibt es auch
Nachlässe bzw. Befreiungen für Blindenhunde, Assistenzhunde, Hunde in und aus
dem Tierschutz, und für persönlich finanzielle Umstände etc. Fragen Sie daher gezielt nach solchen Nachlässen in ihrer
Gemeindevertretung nach, wenn Sie ihren Hund dort anmelden.
Möchten Sie wissen, wie viel Hundesteuer Sie in Ihrem oder einem anderen
Gemeindebezirk bezahlen müssen, dann schauen Sie hier
www.tiervermittlung.de/hundesteuer
Übrigens: Wer nicht
bezahlt begeht im Moment nur eine Ordnungswidrigkeit und keine
Steuerhinterziehung! Allerdings dürfen die Gemeinden die Nichtzahlung mit einem
Bußgeld und einer Nachzahlungsaufforderung von bis zu 4 Jahren belegen.
Initiative zur Abschaffung
Nach einigen Jahren des Kampfes durch die Instanzen der Justiz hindurch, hat im
Juli 2011 der Wirtschaftsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen, selbst Hundehalter
von 2 Yorkshire Terriern, nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe eingereicht. Die Annahme dieser Klage wurde am 26.1.2012 mit einer
kurzen Begründung abgewiesen. Dadurch ist der Weg nun frei,
um die Klage erneut
vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg einzureichen.
Eine Initiative von
Deutscher Tierschutzbund, VDH, Tasso und dem Hundemagazin DOGS sammelt
Unterschriften, um das öffentliche Interesse an den Klagen der Rechtsanwälte
gegen die Hundesteuer zu belegen. Möchten Sie mehr Informationen oder an der
Unterschriftenaktion teilnehmen, dann klicken Sie hier
www.dogs-magazin.de/hundesteuer
NEU 7/2013:
Klage
gegen die umstrittene Hundesteuer gestoppt
Die Klage gegen die umstrittene Hundesteuer wird aus formalen
Gründen nicht weiterverhandelt. Die Begründung: verschwundene
Akten! Und obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) zugibt, dass das Versehen
auf seiner Seite liegt, ist eine Fristverlängerung und das
erneute Einreichen der Unterlagen nicht möglich. Mehr als
100.000 Unterschriften hatten Tierfreunde gegen die Hundesteuer
in Deutschland gesammelt. Wie es jetzt weitergeht, könnt ihr in
der Pressemitteilung von DOGS unter
www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hundesteuer lesen.
Hundesteuer im Ausland
In
den meisten anderen EU-Ländern wurde die Hundesteuer vor Jahren
abgeschafft.
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